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AGB

Franky’s BBQ GmbH | Unterdorfstrasse 7 | 4223 Blauen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Franky’s BBQ GmbH ist Anbieter von Catering- und Eventdienstleistungen. Mit der Anfrage oder Bestellung einer Cateringdienst- Leistung erklärt sich der Kunde (Auftraggeber) mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB des Auftraggebers oder andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zwingend der schriftlichen Zustimmung von Franky’s BBQ GmbH.

 

 

GELTUNGSBEREICH

Franky’s BBQ erbringt gegenüber dem Auftraggeber für dessen Anlass umfassende Cateringdienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Auftraggeber oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann Franky’s BBQ für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber hat sich um eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschaden zu sorgen. Allfällige Spezialauflagen wie Ausschank- & Freinacht- Bewilligungen sind durch den Veranstalter zu besorgen.

 

 

OFFERTE

Gestützt auf die Angaben des Auftraggebers unterbreitet Franky’s BBQ eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Cateringdienstleistungen. Die erste Offerte ist kostenlos. Wünscht der Auftraggeber eine zweite Offerte und kommt der Vertrag später nicht zustande, ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen einzufordern. Offertengültigkeit 7 Tage inklusive provisorischer Terminreservation (ohne Gewähr).

 

 

PERSONAL

Gestützt auf die Angaben des Auftraggebers unterbreitet Franky’s BBQ dem Auftraggeber eine detaillierte Offerte, in welcher sämtliche Personaldienstleistungen enthalten sind. Franky’s BBQ behält sich vor, zusätzliche und ausserordentliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

 

 

MEHRWERTSTEUER

Alle Preise sind CHF inkl. gültiger Mehrwertsteuer

 

 

BESTÄTIGUNG

Ein Auftrag gilt als bestätigt sobald die gegenseitige Willensäusserung ausgesprochen wurde und Franky’s BBQ die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber erhalten hat.  Änderungen und Unstimmigkeiten sind innert 5 Werktagen ab Datum der Auftragsbestätigung zu melden, ansonsten gilt die Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber als akzeptiert und wird als Vertragsbestandteil wahrgenommen.

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ÄNDERUNG DER PERSONENZAHL UND LEISTUNGEN

Die vom Auftraggeber spätestens 14 Werktage vor dem Anlass festgelegte Personenzahl ist für die Rechnungsstellung relevant. Die angegebene Personenanzahl darf nicht weniger als 20% der letzten Offerte sein. Spätere Reduktion der Gästezahl oder besprochenen Dienstleistungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Erhöhung der Gästezahl oder Veränderung der Dienstleistung kann im Einzelfall gegen Aufpreis vereinbart werden. 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Offerte bzw. dem Vertrag genannten Preise hinsichtlich der Arbeitsstunden und dem Materialverbrauch Schätzungen sind, die auf den Angaben des Kunden und Erfahrungswerten basieren. Die effektiven Arbeitsstunden und Materialkosten sind der Schlussrechnung zu entnehmen, wobei je angebrochene halbe Stunde 0.5 Arbeitsstunden verrechnet werden.

Zusätzlich konsumierte Getränke und Speisen, die nicht von der Offerte gedeckt sind, oder Produkte, die nach effektivem Konsum abgerechnet werden, werden zusätzlich mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt. Franky’s BBQ ist allerdings nur zur Bereitstellung der offerierten Mengen verpflichtet; darüberhinausgehende Konsumation richtet sich je nach Verfügbarkeit.

Minderkonsum führt nicht zu einer Preisreduktion. Bestellte, aber nicht konsumierte Ware wird vollumfänglich verrechnet. Ausgenommen sind nach effektivem Verbrauch abgerechnete Produkte.

 

 

ZAHLUNG

Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben. Diese beträgt in der Regel 50% des kalkulierten Rechnungsbetrages. Nach der Durchführung erhält der Auftraggeber eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung. Die Rechnung ist innert 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. 

 

 

ANNULLIERUNG

Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Auftraggeber gelten folgende Rücktrittsregelungen: Ab 30 Bis 21 Tage: 10%, mind. CHF 500.00
20-15 Tage: 30%,
14-8 Tage: 50%

7 Tage: 70% der Letzten Offerte.

Bis 21 Tage vor Dienstleistungserbringung kann diese ohne Kostenfolge auf ein neues Datum verschoben werden. Möchte der Kunde die Dienstleistungserbringung weniger als 21 Tage vor Fälligkeit verschieben, stellt Franky’s BBQ dem Kunden eine Übersicht über allfällige mit der Verschiebung verbundenen Mehrkosten zu. Akzeptiert der Kunde die Mehrkosten durch Unterzeichnung und Retournierung, wird die Dienstleistungserbringung zu den ursprünglichen Konditionen zzgl. Mehrkosten verschoben

Bei einer begründeten Annullierung einer Bestellung durch Franky’s BBQ sind Forderungen durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Ausnahmen sind schriftlich zu vereinbaren. 

 

INFRASTRUKTUR VON LOKALITÄTEN UND GELÄNDE

Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Cateringdienstleistung zu erfolgen hat, den von Franky’s BBQ gestellten Anforderungen entsprechen. Insbesondere hat der Auftraggeber Franky’s BBQ rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder sonstige verkehrstechnische Hindernisse bestehen. Im Weiteren ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, ebener standsicherer Untergrund) vorhanden sind. Durch Franky’s BBQ vorgegebene elektrische Anschlüsse müssen zwingend eingehalten werden. Steckertypen werden vorgegeben. Die elektrischen Zuläufe und Spannungen müssen eingehalten werden, da Geräte mit mangelnder Stromspannung nicht richtig funktionieren. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Cateringdienstleistung infolge ungenügender/mangelhafter Infrastruktur oder Lokalitäten als erschwert oder nicht möglich, ist der Auftraggeber verpflichtet, den vollen Bestellwert sowie allfällige Mehrkosten zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Cateringdienstleistung möglich ist. 

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AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN / PARKMÖGLICHKEITEN

Spezialbewilligungen zum Erreichen des Standortes werden vom Auftraggeber eingeholt. Parkmöglichkeit für das/die Fahrzeug(e) von Franky’s BBQ müssen vorhanden sein. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden vom Auftraggeber organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Auftraggeber verrechnet. 

 

 

VERSPÄTETE ANLIEFERUNG / VERZÖGERUNGEN

Die vereinbarten Liefer- und Servicezeiten sind unter Vorbehalt Franky’s BBQ übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse. Der Auftraggeber kann gestützt darauf auch keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen. Sonderkonditionen sind zu vereinbaren. 

 

 

RETOURMATERIAL

Wird von Franky’s BBQ Retourmaterial zur Verfügung gestellt (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche Tische, etc.), ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und unbeschädigt zurückgegeben wird. Verluste und Beschädigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden zum Neuwert in Rechnung gestellt. 

 

 

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Für die Leistungen gewährleistet Franky’s BBQ eine einwandfreie Qualität. Der Auftraggeber ist verpflichtet, allfällige Einwande oder Mangel gegen die Leistungen während oder spätestens 24 Stunden nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter/Erdbeben/Pannen etc.) welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. 

 

 

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag unterliegen Schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen, die auf ein anderes anwendbares Recht verweisen würden.

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Baselland. 

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